Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 97 Fachkräfte
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 44
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 04.11.2015 – 7 ABR 62/13 · Schwerbehindertenvertretung - KonzernZitiert von 12
- LAG Köln, 14.12.2009 – 5 TaBV 62/09Zitiert von 2
- ArbG Köln, 30.06.2009 – 14 BV 399/08Zitiert von 1
- ArbG Potsdam, 08.07.2016 – 3 BV 7/16Zitiert von 2
- ArbG Bonn, 04.05.2011 – 5 BV 51/11Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 26.09.2018 – 14 MB 1/18Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.11.2025 – L 8 SO 16/25 B ER
- BAG, 12.12.2023 – 7 ABR 23/22Gesamtschwerbehindertenvertretung - erstrecktes Mandat - Teilnahmerecht an Betriebs- und PersonalversammlungZitiert von 2
- BVerwG, 22.09.2021 – 1 W-VR 7/21Konkurrentenstreit um einen A 15-Dienstposten; Eilverfahren; Verzicht auf ein zwingendes Eignungskriterium
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97 SGB IX zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei der Durchführung der Aufgaben dieses Teils beschäftigen die Träger der Eingliederungshilfe eine dem Bedarf entsprechende Anzahl an Fachkräften aus unterschiedlichen Fachdisziplinen. Diese sollen
Soweit Mitarbeiter der Leistungsträger nicht oder nur zum Teil die Voraussetzungen erfüllen, ist ihnen Gelegenheit zur Fortbildung und zum Austausch mit Menschen mit Behinderungen zu geben. Die fachliche Fortbildung der Fachkräfte, die insbesondere die Durchführung der Aufgaben nach den §§ 106 und 117 umfasst, ist zu gewährleisten.